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Es kam, wie es kommen musste: Die nahezu gewaltsame Aufhebung des Aufschließungsgebietes „Raketengrund“ führt zu erheblichen Verkehrsschwierigkeiten bei den Zufahrten. Wie prophezeit und –zigmal darauf hingewiesen, kommen LKW ab einer gewissen Größe nicht mehr um die schmalen, rechtwinkeligen Kurven der einzigen offiziellen Zufahrt. Privatstraßen werden zunehmend benützt und es kommt vor, dass ein im Wege stehender PKW einfach zur Seite gehoben wird. Weiter werden Zäune beschädigt und natürlich wird in der letzten Kreuzung das private Straßenstück trotz gegenteiliger „Amtsmeinung“ ausnahmslos benötigt. Auf
Privatstraßen zur Rede gestellte LKW-
großen Fahrzeugen die Kurve Macherweg zum Heipelweg nicht schaffen können.
Wieder einmal bleiben Aktivitäten zur Behebung dieser unhaltbaren Zustände Anrainern überlassen, wie zum
Beispiel die Aufforderung, eine Schleppkurvenberechnung, bzw. einen -
dringend auf den Bescheid der Aufsichtbehörde (Landesregierung Steiermark). Eine begründete Bitte um
Überprüfung, ob der Raketengrund wegen der nicht ausreichenden Zufahrt weiter als Aufschließungsgebiet gelten