Eingezäunter Wald am Berlinerring - Schutzverein Ruckerlberg und Umgebung

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Eingezäunter Wald am Berlinerring

Neuigkeiten

November 2013

Normalerweise darf ein Wald nicht eingezäunt werden. Völlig berechtigt erreichen uns diebezüglich öfter Anfragen wegen der Einzäunung des Waldes westlich vom Berlinerring, also Richtung Argenotstraße Wir haben diese Frage an den Stadtförster Ing. Johann Eder weitergeleitet und geben seine Antwort vollinhaltlich wieder:

"Es stimmt, daß Herr Aschacher den nördlichen Teil seines Grundstückes, westlich anschließend an die Berlinerringsiedlung, eingezäunt hat.
Die Gegenstandsfläche ist eine Kahlschlagfläche, welche unter fachlicher Beratung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft aufgeforstet und mittels eines Zaunes vor Wildverbiß geschützt wurde. Da es sich dabei um eine Wiederbewaldungsfläche handelt, ist auch eine bewilligungs- und kennzeichnungspflichtfreie befristete Sperre derselben gem. § 34(5)lit.b ForstG. möglich. Eine derartige Vorgangsweise zum Schutz vor Wildverbiß und Fegeschäden stellt eine gängige forstliche Praxis dar und wird vor allem bei größeren Verjüngungsflächen, da kostengünstiger, dem Einzelp
flanzenschutz in der Regel vorgezogen."

Wenn die Wiederbewaldung dieser Fläche abgeschlossen ist, muss der Zaun selbstverständlich wieder entfernt werden.



 
 
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