Nachtrag zur Bezirksversammlung am 30.10.2014 - Schutzverein Ruckerlberg und Umgebung

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Nachtrag zur Bezirksversammlung am 30.10.2014

Neuigkeiten

30.10.2014

Anlässlich der diesjährigen Bezirksversammlung gab es viele Fragen, welche Bezirksvorsteher Ing. Gerhard Szettele fast alle beantworten, bzw. Lösungsansätze geben konnte. Bezüglich der Neugestaltung der Kreuzung Waltendorfer Hauptstraße / Plüddemanngasse blieb aufgrund der vier Neubauten, die in diesem Bereich derzeit entstehen, bzw. entstehen werden, der Wunsch nach mehr Information.

In Übereinstimmung mit BV Ing. Szettele haben wir uns erkundigt und geben die Informationen 1:1 an Sie weiter.

Zuerst haben wir uns an den Leiter der Abtlg. für Verkehrsplanung gewandt und erhielten umgehend folgende Antwort:
"...die Waltendorfer Hauptstraße und die Plüddemanngasse sind Landesstraßen. Nach Rücksprache mit der Landesstraßenverwaltung können wir Ihnen folgende Informationen geben:
Die Zufahrten zu dem von Ihnen angesprochenen Bauvorhaben werden über die Riegelgasse erfolgen. Ein Ausbau der Kreuzung kann derzeit seitens des Landes nicht in Aussicht gestellt werden. Allerdings erfolgte in Abstimmung mit dem Bauwerber vorausschauend eine Baufreihaltung entlang der Waltendorfer Hauptstraße im Sinne der Umsetzbarkeit einer verlängerten Linksabbiegespur sowie einer entsprechenden Bushaltestelle.
Mit freundlichen Grüßen..."

Bezüglich des Neubaues in der Plüddemanngasse 56 (ehemalige Tankstelle) haben wir uns wegen der Zufahrt zur Tiefgarage und die Eingliederung in den fließenden Verkehr an die Bau- und Anlagenbehörde gewandt und erhielten vom zuständigen Teamleiter folgende Antwort:
"Die Aufgabe, welche der Baubehörde hinsichtlich der Herstellung von Zu- und Abfahrten zu Bauplätzen zukommt, beschränkt sich auf die Prüfung ob ein Gestattungsvertrag (privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Grundeigentümer und dem Eigentümer der Straße) des Straßenamtes vorliegt, oder ein solcher beantragt wurde.
Im konkreten Fall liegt dem Akt eine Bestätigung des Straßenamtes ein, welche ausweist, dass um eine Zufahrtsbewilligung angesucht wurde.
Welche Anforderungen Seitens des Straßenamtes an diese Zufahrt/Zufahrten gestellt wurden, kann von mir leider nicht beantwortet werden."

Vom Straßenamt kam folgende Auskunft:

"Die Plüddemanngasse ist eine Bundesstraße (B 67a) in Erhaltung der Stadt Graz, wodurch die Zuständigkeit des Straßenamtes für die Bewilligung von Zufahrten gegeben ist. Diese werden nach Prüfung der verkehrstechnischen Gegebenheiten unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Gesichtspunkte gemäß § 54 (1) iVm § 25 a Abs 1 Stmk. Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 bewilligt.
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung von Zufahrten zu einem Baugrundstück, wenn die geforderten Auflagen erfüllt werden können.
Im Falle des Bauvorhabens „Plüddemanngasse 56“ wurde eine entsprechende Genehmigung erteilt."

Da wir uns mit dieser Antwort (überraschenderweise) aber noch gar kein Bild machen können, wie nun die Zufahrt zu dem neuen Gebäude geregelt wird, stellten wir an das Straßenamt die Bitte, uns einen genaueren Lageplan zu geben.
Darauf erhielten wir bis heute keine Antwort. Sollte sie eines Tages eintreffen, da wir uns nicht vorstellen können, dass das unter das Amtsgeheimnis fällt, werden wir sie selbstverständlich nachtragen.



 
 
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