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September 2017
Der Schutzverein Ruckerlberg hat zur zweiten Entwurfsauflage des 4.0 Flächenwidmungsplanes zeitgerecht begründete Einwendungen eingebracht und im Juli 2017 die Beantwortung dazu erhalten:
Einwendungsbeantwortung der Stadt Graz, Stadtplanungsamt, zum 4.0 Flächenwidmungsplan
Da für den Schutzverein diese Antworten nicht schlüssig und daher unbefriedigend sind, haben wir die Aufsichtsbehörde, Land Steiermark, um Überprüfung gebeten:
Aufsichtsbehörde_4.0Fläwi_Sept2017
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Grüngürtel von Graz weiter strengste Schutzbestimmungen braucht, um seiner Funktion gerecht werden zu können. Die unglaubliche Grünverbauung in der Stadt, die Versiegelung von nahezu allen freien Flächen im Kern, machen ihn wichtiger denn je. Durch Raumordnungsvorgaben dieser Art kann auch der Verkehr nicht beliebig eingedämmt bzw. dorthin verlagert werden, so wie das im 4.0 Flächenwidmungsplan angedacht ist.
Auch die Umwidmung von z. B. Reinem Wohngebiet (WR) in Allgemeines Wohngebiet (WA) kann nicht so einfach erfolgen. Nachverdichtung allein ist keine Begründung und Planungsinteressen, die dies notwendig machen, sind uns keine bekannt. Alles, was ein WR braucht, nämlich Nahversorger, Kindergärten, Schulen und Ärzte, kann sich auch jetzt schon in diesen Gebieten ansiedeln und die Vorgabe "Stadt der kurzen Wege" bestens erfüllen.
Wir sehen einer Antwort der Auifsichtbehörde mit Interesse entgegen.