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20.02.2020
Mit diesem schönen Datum 20.02.2020 ist die Verordnung in Rechtskraft getreten, mit der die Altstadtschutzzone (Schutzzone VI) auf das Villengebiet Ruckerlberg und St. Peter erweitert worden ist. Wir freuen uns sehr, dass unsere jahrelangen Bemühungen dazu beigetragen haben und auch die letzte Stellungnahme zur Auflage berücksichtigt worden ist. Damit ist die Unterschutzstellung der Türmchenvilla (auch Villa Belvedere) am Rilkweg 22 und jener der Doppelvilla in der Polzergasse/Ecke Ruckerlberggasse, gelungen.
Für einige Villen kam der Schutz zu spät und wurde auch die Umgebung mit Monsterbauten (z. B. in der oberen Hallerschlossstraße) verschandelt. Aber es gibt sie noch, die wirklich schützenswerten Gebäude und wir hoffen, dass der Schutz so ernst genommen wird, dass nicht etwas aufwendiger zu renovierende Villen wegen Unwirtschaftlichkeit abgerissen werden.