Einwendung zum Bebauungsplanentwurf 09.15.0 - Schutzverein Ruckerlberg und Umgebung

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Einwendung zum Bebauungsplanentwurf 09.15.0

Neuigkeiten

Oktober 2018

Einwendung zum Entwurf des Bebauungsplanes 09.15.0
„Siemensgasse-Rapoldgasse-Schulgasse-Josef-Gauby-Weg“


Durch die Bemühungen der Immobilien- und Bauwirtschaft änderte sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren massiv. Die Nachbarrechte wurden beinahe eliminiert, Einzelbauverfahren haben meist auch nur mehr Informationscharakter. Umso mehr setzen die Bewohner auf eine Stadtplanung, die es in der Hand hat, in der Bebauungsplanung städtebauliche Akzente festzusetzen, die den Gebietscharakter nicht stören, den Anrainern die Wohnqualität erhalten und für Lösungen sorgen, die allen Richtungen wie Freiräume, Verkehr und Bebauungsart gerecht werden.




Das "Räumliche Leitbild" ist zwar noch nicht vom Gemeinderat beschlossen, aber eine unverzichtbare Planungsgrundlage des Stadtplanungsamtes. Auf den Fotos ist eindeutig sichtbar, dass auch die südliche Seite des Josef-Gauby-Weges in die Kategorie "Villenviertel" gehört. Deswegen muss aus dem Bebauungsplan jedenfalls eine gekuppelte Bauweise herausgenommen werden, auch eine Viergeschossigkeit würde eindeutig das Straßenbild stören.

In diesem Sinn ist auch die Einwendung des Schutzvereines Ruckerlberg und Umgebung abgefasst:

Einwendung zum Bebauungsplanentwurf 09.15.0


 
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