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Juli 2018
Hallerschlossstraße 35, ehemals Kamschalgrund:
"Ein altes Villengebiet verliert (so) seine Struktur..." so lautet ein Zitat von uns anlässlich der illegalen Fällung einer weit über hundert Jahre alten Buche auf diesem Grundstück. Nun soll auf ihrem Platz "quasi als Belohnung" ein Wohnbau mit 13 Wohnungen, 26 Plätzen in einer Tiefgarage und sechs Parkplätzen auf der Oberfläche errichtet werden. Ein absoluter Fremdkörper mit über 40m Länge und 14m Breite inmitten der ihn umgebenden, meist Einfamilienhäuser. Der Bau wird in Zukunft das schöne Ortsbild des Villengebietes am Ruckerlberg nachhaltig zerstören.
Erstaunlicherweise hat der Bauplan ein positives städtebauliches Gutachten vom Stadtplanungsamt Mag. Graz bekommen, in dem das Räumliche Leitbild (RLB) erstellt wurde und in zwei Entwürfen über Beschluss im Gemeinderat zur Begutachtung aufgelegt worden ist. Darin heißt es zum Villengebiet: "Charakteristik: mehrgeschossige punktuelle Bebauung in offener Bebauungsweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (max. 2:3) Proportionen, stark durchgrünte Freiräume..."
Diese Formulierung steht seit dem ersten Entwurf des RLB und wird in den Erläuterungen wie folgt näher u. a. beschrieben:
Erhaltung des klaren Ordnungs und Organisationsprinzips und Fortführung
des Gebietscharakters/ bestmögliche Ergänzung im Neubaufall
Beachtung der Maßstäblichkeit der unmittelbaren Umgebung und der bauli-
chen Charakteristiken des Gebietscharakters
Neues Bauen im Bestand unter Einhaltung der städtebaulichen Parameter
Keiner dieser angeführten Punkte entspricht dem eingereichten Bauplan, keiner dieser angeführten Punkte wurde im städtebaulichen Gutachten berücksichtigt. Dazu eine bestätigende Aussage des Leiters des Stadtplanungsamtes: "Nach Inkrafttreten des Räumlichen Leitbildes hätte dieses Bauvorhaben keine Chance mehr."
Was uns irritiert: Der RLB-
Wir wenden uns als Verein an Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und ersuchen ihn, mit dem Kärtner Bauherren Kollitsch das Gespräch zu suchen. Wir sind überzeugt, dass es auch dem Ruf des Bauwerbers zuträglich ist, wenn er hier aus eigenem Willen in die Umgebung passende qualitätsvolle "Stadtvillen" schafft.
Ansicht aus dem Bauplan, in erster Instanz bewilligt. Die Anrainer haben dagegen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark erhoben: