In der Unteren Teichstraße und Rudolfstraße.... - Schutzverein Ruckerlberg und Umgebung

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In der Unteren Teichstraße und Rudolfstraße....

Neuigkeiten


gibt es nachhaltigen Ärger mit Einzelbauverfahren, weil die errichteten Wohngebäude nicht den Plänen entsprechen, die bei der Bauverhandlung zur Sprache kamen.

In der Unteren Teichstraße 30 wurde den Anrainern ein Gebäude vorgestellt, das 11 Wohnungen ohne Terrassen
aufwies. Angekündigt bei Baubeginn und fertiggestellt wurden jedoch 15 Wohnungen mit 5 Dachterrassen!  Und zwar ohne Nachverhandlung, obwohl die Anrainer rechtzeitig bei der Bau- und Anlagenbehörde vorstellig wurden!

Grund: Es werden nur geringfügige Änderungen durchgeführt, die das Nachbarschaftsrecht nicht betreffen. Es ist einfach
nicht vorstellbar, was hier rechtmäßig passiert: Reine Einfamilienhäuser, teilweise seit Jahrzehnten im Bestand, werden durch eine ortsunübliche Ausnützung der Bebauungsdichte und damit verbundener Gewinnmaximierung im Wert vermindert. Bei einer Veräußerung wird sich der Umstand, dass die Gärten durch die Einsicht aus den neuen Wohnungen und von den Dachterrassen in ihrer Intimität empfindlich gestört sind, im Preis niederschlagen. Dass sich dieser Bau auch auf die Lebensqualität der Anrainer auswirkt durch Lärm und entsprechend gesteigertem Verkehr, ist ein weiterer Umstand, den die Anrainer dem Gesetz nach einfach hinzunehmen haben.
In der Rudolfstraße 34  zeigt sich dasselbe Bild: Drei Wohnungen wurden verhandelt und schon gegen diesen Umstand
gab es berechtigten Protest, da die Umgebung ebenfalls reines Einfamilienhaus-Wohngebiet ist und der Verkauf des gegenständlichen Grundstücks auch unter dieser Bedingung vollzogen wurde. Bei der Bauverhandlung wurde noch mit Müh und Not argumentiert, dass in einem Einfamilienhaus auch drei Wohnungen untergebracht sein können…

Tatsächlich gebaut werden nun sechs Wohnungen, ohne Neuverhandlung, da angeblich die Kubatur dieselbe bleibt. Was
aber sechs Parteien für die Anrainer in Zukunft bedeuten, doppelt so viele, wie geplant, danach fragt niemand.  Obwohl nicht davon auszugehen ist, dass auch die Emissionen für die Anrainer gleich bleiben. Und diese sind sehr wohl ein Anrainerrecht und es müsste zumindest die Möglichkeit vorhanden sein, dagegen Einspruch zu erheben.

Die Bau- und Anlagenbehörde verneint!


 
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