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November 2011
Das projektierte vierstöckige Bürogebäude Ecke Hallerschloßstraße /Merangasse ist von der Berufungsbehörde “durchgewunken” worden. Alle Einsprüche und Bemühungen, aufzuzeigen, dass auch am Rand eines Villenviertels ein vierstöckiges Bürogebäude das Straßenbild empfindlich stören wird, blieben vergebens.
Zusätzlich ein Grund, an diesem Straßeneck etwas sensibler vorzugehen, ist die in der Schutzzone 3 (Grazer Altstadterhaltungsgesetz, GAEG 2008) liegende linke Seite der Merangasse, mit Blick zur Leonhardstraße gesehen. Es ist absurd, nur eine Seite einer Straße zu schützen -
Wie den Medien zu entnehmen war, basiert die Baubewilligung auf einem fehlerhaften (!) städtebaulichen Gutachten von ausgerechnet jenem Beamten, der derzeit unter Verdacht steht – es gilt die Unschuldsvermutung – sehr „wohlwollende“ Gutachten ausgestellt zu haben…
Einem ausgezeichneten Gutachten hingegen, erstellt von Arch. DI Dr. Hasso Hohmann, Ortsbildsachverständiger, wurde von der Behörde keine Beachtung geschenkt, zumindest nicht entsprechend gewürdigt. Die Berufungsbehörde sah in dem fehlerhaften Gutachten keinen Grund, das Ermittlungsverfahren in die erste Instanz zurückzuverweisen. Auch mit einer Vorsprache in der Magistratsdirektion konnte nichts erreicht werden, da die “Intention des Gutachtens aus der Stadtplanung klar sei”.
Die Anrainer nehmen das Ergebnis zur Kenntnis...
Nachsatz im Juli 2013: Im Bürgermeisteramt bestätigt man heute, dass der Neubau "ein Klotz" geworden ist. Und wir fragen uns, warum der Paragraph im Stmk. Baugesetz über die Wahrung des Orst-