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An der Kreuzung Rudolfstraße/Ruckerlbergstraße gibt es seit einiger Zeit
neue Verkehrsschilder, die für Erstaunen und zahlreiche Anfragen sorgten.
Mit der Bitte um fachliche Erklärung der rechtlichen Situation haben wir uns
an das dafür zuständige Büro von Vizebürgermeisterin Lisa Rücker gewandt
und erhielten sinngemäß folgende Auskunft:
„Im Zuge von Verkehrszählungen stellte sich heraus, dass hier durch die
Anbringung einer Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 5 lit. e StVO (besonderer
Verlauf der Straße mit Vorrang) zur Aufhebung der Begegnungsregel (Wartepflicht für Linksabbieger) in der Rudolfstraße der Verkehr flüssiger gestaltet werden könnte.Die bevorrangten Einmündungen in diese Kreuzung wurden nicht mit Verkehrszeichen „Vorrangstraße”, sondern mit Gefahrenzeichen „Kreuzung” und entsprechenden Zusatztafeln versehen.
Daraus geht eindeutig hervor, dass es sich eben nicht um eine Vorrangstraße, sondern nur um einen besonderen Verlauf der im Zuge dieser Kreuzung bevorrangten Route handelt.
Derartige Regelungen sind im Gesetz vorgesehen und finden daher auch im gesamten Bundesgebiet Anwendung.”