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August 2013
Schon bei der Bauverhandlung selbst, bei den schriftlichen Einwendungen und in der Berufung wurde von den Anrainern auf die Gefährdung der Fichten hingewiesen:
„Der Baumbestand der Parzelle 1344 ... ist massiv gefährdet. Der Abstand der Garagenfundamente zur Parzellengrenze 1358<-
Auch das Amt für Grünraum und Gewässer wies darauf hin: "
Beim letzten Sturm war es dann so weit: Ein Baum fiel auf ein Hausdach im Innenhof. Alle anderen Bäume sind durch die Grabungsarbeiten natürlich auch massiv gefährdet und müssen entweder entfernt, zumindest aber stark beschnitten werden. Die Baufirma erwartet eine Anzeige. Die Gefahr, die für die Gesundheit von Menschen bei der Genehmigung des Tiefgargenbaus ohne entsprechende Maßnahmen, bzw. Auflagen offensichtlich gegeben war, hat anscheinend niemand gestört. Und durch die Anzeige für die Baufirma werden die Bäume nicht wieder gesund. Was passiert bei einem nächsten Mal? In diesem Bereich gehören die entsprechenden Gesetze dringend geändert, bzw. ergänzt oder ausformuliert!