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November 2018
In der Gemeinderatssitzung vom 20.09. 2018 wurde die Auflage der 2. Änderung des 4.0 Flächenwidmungsplanes beschlossen. Der Punkt 10 in diesem Schriftstück enthält eine Änderung, die in Folge den Bebauungsplan 09.01.0 Kaiserwaldweg-
Die Aufgabe der örtlichen Raumplanung ist es, die bauliche Entwicklung möglichst aller Baugebiete gemäß den Grundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetz zu gewährleisten. Es ist daher in keiner Weise nachvollziehbar, wenn die Stadt, die genau diesem Grundsatz entsprochen hat, die Bebauungsplanpflicht sichtlich auf Wunsch des Investors zurücknimmt. Das Motiv für so eine Vorgangsweise könnte nur im öffentlichen Interesse liegen, was hier jedoch absolut nicht der Fall ist. Um eine geordnete Siedlungsentwicklung sicher zu stellen, liegt es vielmehr im öffentlichen Interesse, die im Betreff genannten Grundstücke nicht wegen eines individuellen Interesses aus der Bebauungsplanpflicht herauszunehmen, sondern es sollte vielmehr die Bebauungsplanpflicht auf das Gesamtprojekt im Ausmaß von ca. 10.000 m2 ausgedehnt werden.
Vollständiger Text zu unserer Einwendung:
Einwendung gegen Punkt 10) der 2. Änderung des 4.0 Flächenwidmungsplanes
D
Ausschnitt1 aus dem Deckplan 1, IST-Zustand
Im Deckplan 1 soll der Umfang des Bebauungsplanes
reduziert werden
Auschnitt2