Bebauungsplanreduzierung statt Bebauungsplanerweiterung - Schutzverein Ruckerlberg und Umgebung

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Bebauungsplanreduzierung statt Bebauungsplanerweiterung

Neuigkeiten


November 2018

In der Gemeinderatssitzung vom 20.09. 2018 wurde die Auflage der 2. Änderung des 4.0 Flächenwidmungsplanes beschlossen. Der Punkt 10 in diesem Schriftstück enthält eine Änderung, die in Folge den Bebauungsplan
09.01.0 Kaiserwaldweg-Ruckerlberggasse-Rudolfstraße betrifft: Aus dem Deckplan 1 soll der Entfall der Bebauungsplanpflicht für die Grundstücke KG 63124 Waltendorf, Grst.Nr.  554/4 und Teile von Grst.Nr. 554/6 festgelegt werden.

Die Aufgabe der örtlichen Raumplanung ist es, die bauliche Entwicklung möglichst aller Baugebiete gemäß den Grundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetz zu gewährleisten. Es ist daher in keiner Weise nachvollziehbar, wenn die Stadt, die genau diesem Grundsatz entsprochen hat, die Bebauungsplanpflicht sichtlich auf Wunsch des Investors zurücknimmt. Das Motiv für so eine Vorgangsweise könnte nur im öffentlichen Interesse liegen, was hier jedoch absolut nicht der Fall ist. Um eine geordnete Siedlungsentwicklung sicher zu stellen, liegt es vielmehr im öffentlichen Interesse, die im Betreff genannten Grundstücke nicht wegen eines individuellen Interesses aus der Bebauungsplanpflicht herauszunehmen, sondern es sollte vielmehr die Bebauungsplanpflicht auf das Gesamtprojekt im Ausmaß von ca. 10.000 m2 ausgedehnt werden.

Vollständiger Text zu unserer Einwendung:
Einwendung gegen Punkt 10) der 2. Änderung des 4.0 Flächenwidmungsplanes





D

 

       











                    Ausschnitt1 aus dem Deckplan 1,  IST-Zustand


          
                    Im Deckplan 1 soll der Umfang des Bebauungsplanes
                    reduziert werden
                   
                    Auschnitt2

 
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