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Mai 2017
Bauvorhaben am Rosenhang, eine adäquate Grüngürtelbebauung?
Im Räumlichen Leitbild, einem Sachprogramm zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept, ist nachzulesen, wie in der Stadtentwicklung Bebauungen im Grüngürtel geplant sind:
(9) Baugebiete im Grüngürtel, a. Charakteristik: kleinteilig Bebauung mit geringen Baukörperhöhen, hohe Durchgrünungs‐und geringem Versiegelungsgrad sowie vorwiegend privaten Freiräumen, geprägt von der bestehenden Topographie des Graze rGrüngürtels.
Dem Schutzverein Ruckelrberg ist das Gutachten der Stadtplanung zu diesem Bauvorhaben nicht bekannt, aber die Planung für dieses Grundstück widerspricht allen Grundsätzen einer dem Grüngürtel angepassten Bebauung.
Bei diesem großen Gebäudekomplex stellt sich zuerst die Frage, wie mit dem vorhandenen Grünbestand umgegangen wird. Die Fällung sämtlicher Bäume, die auf diesem Grund stehen, ist vermutlich Voraussetzung für diese riesige Baustelle. Bei einer sensibleren Verbauung könnte ein bestimmter Bestand sicher erhalten werden.
Zum Zweiten kann sich zwischen kleineren Bauten in Zukunft wieder eine Grünsubstanz entwickeln, was durch die gewählte Bauform nicht gegeben ist. Die generelle Zielsetzung für eine Bebauung im Grüngürtel ist aber eine gute Durchgrünung – also die Erhaltung eines bepflanzbaren Erdkörpers und nicht die Unterbauung durch Tiefgaragen, die ein Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt und die Vernichtung von gewachsenem Boden bedeutet.
Ein städtebauliches Gutachten hat auf jeden Fall u. a. die Bebauung der Umgebung und deren Parameter (Bebauungsgrad, Bebauungsdichte, Gebäudehöhen, Bauformen, etc.) aufzunehmen, sowie die Qualitäten des Stadt-
Von der Einhaltung dieser Grundsätze ist bei der Bewilligung derartiger Pläne nichts zu bemerken! Leider ist keiner dier genannten Fakten ein Nachbarschaftsrecht -