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2. Dezember 2015
Großes Entsetzen hat die illegale Baumfällung in der Hallerschloßstraße 35 hervorgerufen. Eine wunderschön gewachsene, über hundert Jahre alte Buche wurde bei "Nacht und Nebel" trotz der gültigen Baumschutzverordnung in Graz ohne Genehmigung umgeschnitten. Es darf nicht verwundern, dass der Auftraggeber eine Baufirma ist (mit Sitz in Klagenfurt), die das Grundstück natürlich mit der höchstmöglichen Dichte bebauen will. Da war der Prachtbaum im Weg und die für eine derartige Firma läppische Strafe wird in so einem Fall "mit links" bezahlt.
Im derzeit noch rechtsgültigen 3.0 Flächenwidmungsplan ist die Bebauungsdichte mit 0,2 bis 0,4 angegeben. Die Stadt plant auch hier eine Nachverdichtung auf 0,3 bis 0,6. Die auf diese Weise im Wert enorm gestiegenen Grundstücke werden künftig sicher nur von Baufirmen erworben und maximal gewinnbringend mit der höchsten Dichte verbaut werden. Wobei die Mindestdichte von 0,3 für Private zusätzliche Geldprobleme aufwerfen könnte. Viele Grünflächen werden verschwinden (siehe die Stadtvillen im "Ruckerlbergpark" in der Hallerschloßstraße nahe dem Schillerplatz) und zahlreiche Bäume gefällt werden.
Ein altes Villengebiet verliert so seine Struktur -